Allgemeine Geschäftsbedingungen der Förster Management GmbH
Stand: 25.12.2025 · gültig für die Förster Management GmbH (inkl. zugehöriger Marken/Projekte)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge zwischen der Förster Management GmbH (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
Hinweis: Unsere Leistungen richten sich überwiegend an Unternehmer/Kommunen (B2B). Sofern Verbraucher beauftragen, gelten ergänzend die zwingenden Verbraucherschutzregeln.
Diese AGB gelten für Dienstleistungsaufträge (z. B. Drohnentechnologie, Management-/Backoffice-Leistungen, Immobilienverwaltung). Für reine Miet-/Beherbergungsverträge (z. B. Ferienwohnungen) gelten die jeweils gesonderten Vertragsbedingungen/AGB des jeweiligen Angebots.
§ 2 Leistungen / Vertragsgegenstand
Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen:
- Drohnentechnologie & Services (z. B. Luftaufnahmen/Dokumentation, Agrarflächen-Analysen, 3D-Vermessung/Mapping, Inspektionen wie Dächer/PV/Anlagen)
- Immobilien (z. B. Vermietung, Verwaltung/Betreuung, Qualitäts- und Instandhaltungsmanagement, Koordination von Dienstleistern – soweit als Dienstleistung beauftragt)
- Management & Markenführung (z. B. Backoffice/Administration, Prozess- & Qualitätsmanagement, Controlling/Auswertungen, operative Unterstützung)
Art, Umfang, Ort und Ziel der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem Auftrag.
Soweit Leistungen unter einer Marke (z. B. PfalzFly) angeboten/kommuniziert werden, bleibt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – die Förster Management GmbH Vertragspartner.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Dienstleisters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich (E-Mail genügt) bestätigt oder der Dienstleister mit der Leistungserbringung beginnt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle für den Auftrag notwendigen Informationen bereit, z. B.:
- exakte Lage/Flächen-/Objektabgrenzung, Zugang, Ansprechpartner vor Ort
- Zielsetzung und gewünschte Ergebnisse/Formate (z. B. Report, Datenexport, Dokumentation)
- besondere Risiken/Einschränkungen (z. B. Tiere, Stromleitungen, Sperrzonen, Hausordnung/Objektvorgaben)
- erforderliche Zugänge/Freigaben (z. B. Daten, Unterlagen, Pläne, Schlüssel-/Zutrittsregelungen), sofern nötig
Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende/fehlerhafte Mitwirkung kann der Dienstleister gesondert berechnen.
§ 5 Einsatzplanung, Genehmigungen, Sicherheit (bei Drohnenleistungen)
Bei Drohnenleistungen plant der Dienstleister die Einsätze nach geltendem Luftrecht und holt erforderliche Genehmigungen ein, soweit dies vereinbart ist. Der Kunde unterstützt hierbei durch notwendige Angaben.
Sicherheit hat Vorrang. Der Dienstleister darf Flüge abbrechen oder verschieben, wenn Wetter, Luftraum-Auflagen oder Sicherheitslagen dies erfordern.
§ 6 Termine, Wetter und höhere Gewalt
Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Wetterbedingte Verschiebungen sind bei witterungsabhängigen Leistungen (insbesondere Drohnen-Einsätzen) branchenüblich und kein Leistungsverzug.
Fälle höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Verbote, unvorhersehbare Sperrungen, Streiks) berechtigen beide Seiten zur angemessenen Anpassung von Terminen/Leistung.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Dienstleister kann bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit Vorkasse verlangen.
Abrechnungsmodelle können je nach Leistungsart variieren (z. B. pro Hektar, pro Objekt, nach Aufwand/Tagessatz). Maßgeblich ist das jeweilige Angebot.
§ 8 Leistungsänderungen / Zusatzaufwand
Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung bedürfen der Abstimmung. Zusätzlicher Aufwand wird nach vorheriger Information des Kunden separat berechnet.
§ 9 Lieferung von Ergebnissen / Abnahme
Arbeitsergebnisse werden in den vereinbarten Formaten geliefert (z. B. PDF-Report, GeoTIFF, Shapefile, Bild-/Videodateien, 3D-Modelle, Auswertungen, Protokolle, Dokumentationen).
Sofern eine Abnahme vereinbart ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung schriftlich wesentliche Mängel rügt.
§ 10 Mängel / Nachbesserung
Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen nach bestem Wissen und Stand der Technik. Ergebnisse können – je nach Leistungsart – naturgemäß abhängig sein von äußeren Faktoren (z. B. Wetter, Vegetationsstadium, Sensorik, Datenlage, Zugänglichkeit, Objektzustand).
Bei berechtigten Mängeln wird der Dienstleister nach eigener Wahl nachbessern oder die Leistung erneut erbringen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 12.
§ 11 Nutzungsrechte an Ergebnissen
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Arbeitsergebnissen für eigene Zwecke, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
Rohdaten (z. B. Einzelbilder, Logfiles, Projektdateien) werden nur übergeben, wenn dies vereinbart wurde.
Der Dienstleister darf Ergebnisse zu Referenzzwecken nur verwenden, wenn der Kunde vorher schriftlich zustimmt.
§ 12 Haftung
Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 13 Datenschutz / Vertraulichkeit
Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten nur zur Auftragsabwicklung entsprechend der Datenschutzerklärung.
Beide Parteien behandeln nicht-öffentliche Informationen des jeweils anderen vertraulich, soweit nichts anderes vereinbart ist oder gesetzliche Pflichten bestehen.
§ 14 Stornierung / Rücktritt / Ausfallkosten
Stornierungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Bei Stornierung durch den Kunden können Ausfall- bzw. Planungskosten anfallen:
- bis 5 Werktage vor Termin: kostenfrei
- 4–2 Werktage vor Termin: 30 % des Auftragswerts
- ab 1 Werktag / am Einsatztag: 60 % des Auftragswerts
Nachweis geringerer/höherer Schäden bleibt beiden Seiten vorbehalten. Für Miet-/Beherbergungsverträge gelten ggf. gesonderte Stornobedingungen des jeweiligen Angebots.
§ 15 Gerichtsstand / anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz des Dienstleisters, sofern gesetzlich zulässig.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Anbieter
Förster Management GmbH
Am Burggraben 12 · 67127 Rödersheim-Gronau · Deutschland
Geschäftsführer: Marcus Förster
Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen · HRB 68814
USt-IdNr.: DE360801994
Tel./WhatsApp: +49 176 41513981 · info@foerster-management.de